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Das Kfz-Sachverständigenbüro Becht
Sie sind Unfallgeschädigter? Dann muss die Versicherung für alle Kosten aufkommen.
Vorsicht! Beauftragen Sie im Schadensfall immer einen unabhängigen Kfz-Gutachter.
Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht sorgt für eine stressfreie Abwicklung. Ohne Kosten!
Und diesen Minderwert berücksichtigen wir bei der Gutachtenerstellung.
Als Nutzungsausfall steht Ihnen ein Ersatzwagen entsprechend der Nutzungsausfalltabelle zu.
Ob in der Werkstatt oder vor Ihrer Haustür. Wir begutachten das Fahrzeug auch vor Ort.
Zufriedene Kunden
Der Unfallverursacher hat den Schaden seiner Kfz-Haftpflichtversicherung zu melden. Für Schäden am eigenen Fahrzeug ist eine Kaskopolice notwendig. Für die Schadensmeldung sind max. 7 Tage Zeit, oft weniger. Bei Teilschuld sollten beide Unfallbeteiligte den Schaden Ihrer Versicherung melden.
Weil Sie bei eigener Unschuld oberhalb der Bagatellgrenze (über 1.000 Euro Reparaturkosten) die Anwaltskosten nach Autounfall nicht zahlen müssen und Versicherungen oft willkürlich kürzen. Experten raten dazu, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen – gerade, wenn es um die Durchsetzung von Schmerzensgeld geht!
Sie können hier Ihre Rechte nachlesen, wir beraten Sie im Schadensfall als Kfz Gutachter in Frankfurt persönlich. Neben der Reparatur können Sie sich den Unfallschaden auszahlen lassen (§ 249 BGB). Sie haben Anspruch auf Schadenersatz für die Wertminderung, Schmerzensgeld bei Personenschaden und ggf. Nutzungsausfall (alternativ Mietwagen).
Als Unfallgeschädigter steht Ihnen ein Mietwagen zu, wenn der Unfallwagen reparaturbedingt ausfällt und ein Zweitwagen anderweitig genutzt wird. Sie können sich alternativ auch für eine Nutzungsausfallentschädigung entscheiden, die bei strittiger Schuldfrage vorteilhafter ist. Bei Kaskofällen besteht ggf. über die Vertragswerkstatt Mietwagenanspruch.
Ja, Geschädigte können sich bei Paragraf 249 BGB berufen und sich den Schaden bei fiktiver Abrechnung auszahlen lassen (gilt für Haftpflicht- und Kaskoschäden). Fiktiv abrechnen nicht ohne versicherungsunabhängigen Kfz Gutachter, da gegnerische Versicherer hierbei besonders dreist kürzen!
Die übliche Kfz-Schadenregulierungsdauer nach Unfall erstreckt sich zwischen 4 und 8 Wochen. Je aussagekräftiger die Beweisdokumentation mit einem Unfallbericht und je klarer die Schuldzuweisung ist, desto schneller klappt die Schadensregulierung. Mit einem eigenen Kfz Gutachter geht es definitiv nervenschonend am schnellsten!
Von Beginn an alles richtig machen
Warnblinklicht, Warndreieck aufstellen (Folgeunfälle vermeiden), alle in Sicherheit bringen, Rettungskräfte rufen, Erste Hilfe leisten.
Kfz Gutachter Becht ist 24h für Sie erreichbar: Nutzen Sie nach Unfall SOFORT Profilhilfe!
Nach der vor Ort Begutachtung liegen mit dem Unfallgutachten nach 24 Stunden alle Fakten auf dem Tisch.
Wir unterstützen Sie mit Erfahrung, Netzwerk & Lösungsorientierung bei der gesamten Schadenabwicklung.
Teure Fehleinschätzung vermeiden
Jetzt Unfallschaden prüfen lassen:
Schnelle Ersteinschätzung
Unfall? Keine Zeit verlieren und Kfz-Gutachter kontaktieren.
Unfallgutachten die bessere Wahl
Nicht ideal für Geschädigte
Ideal für Unfallgeschädigte
Unverbindliche Ersteinschätzung!
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Ihnen aber viel Geld kostet
Die gegnerische (!) Versicherung möchte auf Ihre Kosten sparen und vermeintlich alles ganz easy machen. Sie wurden schon mit einem Kostenvoranschlag konfrontiert, ein Anwalt wäre unnötig? Das sind direkte Sparangriffe auf Ihre Rechte nach dem Unfall. Nur mit einem versicherungsunabhängigem Unfallgutachten stellen Sie eine faire & vollständige Regulierung sicher.
Hier erfahren Sie mehr über Ihre Rechte als Geschädigter
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