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Sie sind Geschädigter

In diesem Fall liegen die Reparaturkosten mehr als 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert. Sie können sich den Totalschaden auf Gutachtenbasis auszahlen lassen: Die gegnerische Versicherung wird die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert erstatten, hinzu kommen Nutzungsausfall oder ein Mietwagen (bis zu 16 Tage).

Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu 100 %, wenn Sie keine Schuld tragen und die Bagatellschadengrenze überschritten ist. Es gibt also für Unfallopfer keinen Grund, freiwillig auf professionellen Rechtsbeistand zu verzichten. Schmerzensgeld nur mit Fachanwalt durchsetzen!

Zuerst die Unfallstelle sichern, ggf. Polizei und Rettungskräfte rufen, dann Erste Hilfe leisten. Neutralen Kfz Gutachter anrufen und das gesamte Schadenmanagement in erfahrene Hände legen. Das spart viel Zeit, Ärger und vor allem Geld!

Durch Reparatur oder fiktive Abrechnung ist der Zustand vor dem Unfall wieder herzustellen. Daher besteht auch Anspruch auf Nutzungsausfall oder Mietwagen, Schadenersatz für die Wertminderung und Schmerzensgeld bei unfallbedingter Verletzung. Auch eine Auslagenpauschale, Beilackierungskosten, Abschleppkosten, Haushaltsführungsschaden, Heilungskosten etc. sind erstattungsfähig.

Sie zahlt, wenn die Schuld klar dokumentiert ist und mit einem Gutachten und Werkstattrechnungen alle Zahlen auf dem Tisch liegen. Das kann 4 bis 8 Wochen dauern, nicht selten kommt es bei Allianz, HUK, Verti und Co. zu Kürzungen: Wehren Sie sich mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht dagegen!

Der Verursacher steht in der Pflicht, eine fristgerechte Schadenmeldung vorzunehmen. Ansonsten erlischt die Eintrittspflicht seiner Versicherung, er bleibt auf den Kosten sitzen. Ist die Unfallschuld unklar / strittig, sollten beide Unfallbeteiligten den Schaden Ihrer Versicherung melden. An Beweissicherung zur Untermauerung der Schuldfrage denken!

Wenn Sie unschuldig sind oder die Schuldfrage strittig ist und offenbar mehr als ein Bagatellschaden vorliegt. Dann haben Sie Anspruch auf ein kostenloses Schadensgutachten, die gegnerische Haftpflichtversicherung ist nicht weisungsberechtigt (hingegen schon die eigene Kaskoversicherung).

Ja, es besteht für Unfallopfer kein Reparaturzwang. § 249 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eröffnet die Möglichkeit der fiktiven Abrechnung bzw. Schadensauszahlung. Diese Option sollten Sie aber nur mit sachverständiger Beratung und auf Gutachtenbasis wählen: Wir helfen Ihnen!

So lange, wie Ihr Fahrzeug nach Unfall reparaturbedingt ausfällt: Angaben zur Reparaturdauer im Gutachten und Werkstattrechnungen sind die Grundlage zur Berechnung der Höhe Ihrer Nutzungsausfallentschädigung. Wir kümmern uns automatisch um ALLES!

Sie sind Verursacher

Stellen Sie sich den Konsequenzen am Unfallort, vermeiden Sie Folgeunfälle durch Warnblinklicht etc. Rufen Sie Rettungskräfte und leisten Sie bei Bedarf Erste Hilfe. Erst dann dokumentieren Sie mit einem Unfallbericht & Fotos das Unfallgeschehen. An schnellstmögliche Schadenmeldung denken!

Einigen sich beide Kfz-Haftpflichtversicherungen auf eine Teilschuld und somit Haftungsquote, wird dementsprechend eine Quotenregulierung vorgenommen. In diesem Fall beraten wir als Kfz Gutachter unsere Kunden mit Blick auf die finanziell vorteilhafte Option des Quotenvorrechts. Jetzt Schaden melden!

Sie dürfen sich auf keinen Fall sofort vom Unfallort entfernen oder nur einen Zettel an der Wundschutzscheibe hinterlassen. Das Gesetz sieht vor, dass Unfallverursacher mit mindestens 30 Minuten eine angemessene Zeit zu warten haben. Halter ggf. mit Ausruf oder Polizeihilfe ausfindig machen!

Laut Polizeistatistik gelingt das in ca. 40 % der Fälle. Voraussetzung ist, dass Anzeige gegen Unbekannt erstellt wird. Es kommt auf Zeugenaussagen an. Der Verein für Verkehrsopferhilfe e.V. ist ein Ansprechpartner. Übrigens: Das Hinterlassen eines Zettels nach Parkrempler kann als strafbare Unfallflucht gewertet werden.

Da die Schadensmeldung mittlerweile digital funktioniert, sollte die Erteilung einer Schadensnummer innerhalb von  Stunden erledigt sein. Zweifel, ob der Unfallgegner den Schaden wirklich gemeldet hat? Mit dem Kennzeichen können Sie via Zentralruf der Versicherer Kontakt mit der eintrittspflichtigen Versicherung aufnehmen und die Schadenmeldung prüfen.

Eine gesetzliche Verpflichtung nach dem Verkehrsunfall besteht nur, falls es zu Verletzungen bzw. Personenschaden gekommen ist. Reine Blechschäden könnten auch ohne Polizei am Unfallort geregelt werden, Einigkeit unter den Unfallbeteiligten vorausgesetzt. Bei Fahrerflucht oder aggressivem Unfallgegner besser Polizei hinzuziehen.

Die Schuldfrage ist unklar

Dem so genannten Anscheinsbeweis nach der Auffahrende in vielen Fällen. Allerdings lässt sich dieser Beweis entkräften, was zu einer Mitschuld führt. Der Vordermann darf z. B. nicht ohne erkennbaren Grund stark bremsen. In diesem Fall wäre eine Mitschuld des Vordermannes wahrscheinlich.

Bei einem solchen Sandwichunfall hat oft das zuletzt auffahrende Fahrzeug Schuld. Vor allem, wenn das mittlere schon zum Stillstand gekommen war und auf das andere geschoben wird. Umstände wie Bremsmanöver oder Spurwechsel sind zu würdigen. Bei Kettenauffahrunfällen (Autobahn) greift ein vereinfachtes Regulierungsverfahren.

In erster Linie ist eine fundierte Beweissicherung zur Klärung der Unfallschuld notwendig! Letztlich müssen sich Versicherungen einigen. Gelingt das nicht, können Schuld und Haftungsquote vor Gericht bestimmt werden. Daher kann es länger dauern, bis es zur vollständigen Versicherungsregulierung kommt.

Werfen Sie einen Blick in den Versicherungsvertrag, dort ist die exakte Frist zur Schadensmeldung zu finden. Mehr als 7 Tage sind es laut Versicherungsbedingungen nicht, oft nur 3 Tage. Es gibt keinen Grund, unnötig lange zu warten. Bei einem Leasingfahrzeug oder Mietwagen, den Schaden immer sofort melden!

Wenn Polizeibeamte einen Unfallbericht ausfüllen, können sie mit diesen Ziffern Hinweise auf die Schuldfrage liefern. 01 steht dann für die Schuld am Unfall. Die letztendliche Festlegung treffen aber Versicherer, wobei der neutrale Blick der Polizei aber sicher ein gewisses Gewicht hat.

Es besteht eine Teilschuld

Die Kosten werden anteilig von der gegnerischen Haftpflicht und der eigenen Kfz-Versicherung übernommen, wenn auf das Quotenvorrecht zurückgegriffen wird. Sie sind in dieser Situation? Wir beraten Sie als Kfz Gutachter versicherungsunabhängig. Einfach direkt anrufen und von uns beraten lassen!

Bei einem Unfall mit einer Teilschuld greift die so genannte Quotenregelung. Beide Kfz-Versicherungen werden dann entsprechend der vereinbarten Haftungsquote einspringen und ihrer Eintrittspflicht nachkommen. Bei einer strittigen Schuldfrage kann die Haftungsquote auch vor Gericht festgelegt werden.

Es lohnt sich nach Unfall immer dann, wenn die Bagatellschadengrenze (über 1.000 Euro Instandsetzungskosten) überschritten ist. Bei Kaskoschäden liegt die Grenze bei ca. 2.000 Euro, Weisungsrecht der Versicherung beachten. Ansonsten zahlt es sich im Rahmen der Wertbestimmung oder für Oldtimer (günstige Steuern & Versicherungstarife) immer aus.

Deponieren Sie eine Kopie des europäischen Unfallberichts im Handschuhfach Ihres Wagens: Dort finden Sie Formulierungshilfen und Platz für eine Unfallskizze. Antworten Sie kurz, präzise und faktenbasiert auf alle wichtigen W-Fragen: Wer, was, was, wo, wie & warum. Wichtig: Keine persönlichen Wertungen!

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